E-Mails, die nicht verschlüsselt ausgetauscht werden, können von Dritten gelesen und auch manipuliert werden.
Da im Laufe des Verfahrens sensible Daten ausgetauscht werden, empfehlen wir Ihnen unsere verschlüsselte Korrespondenz zu nutzen und sich zu registrieren.
Wir setzen dazu das Programm Cryptshare ein. Dies ermöglicht Ihnen nach Eingabe eines Passworts Dateien hochzuladen und Nachrichten auszutauschen. Das Verfahren ist etwas aufwändiger aber dafür sicher.
Zu einem laufenden Schlichtungsverfahren können Sie uns alternativ eine verschlüsselte Mitteilung oder Unterlagen elektronisch per unverschlüsselter E-Mail zusenden. Wenn noch kein Antrag gestellt wurde, nutzen Sie bitte den Schlichtungsantrag.
Für unser Schlichtungsverfahren wünschen wir uns ein respektvolles Miteinander. Auch wenn Konflikte emotional sein können, akzeptieren wir Beleidigungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder sonstige herabsetzende Wortwahl nicht. Wir behalten uns daher vor, entsprechende Kommunikation sowie notfalls auch das gesamte Schlichtungsverfahren zu beenden.
Im Sinne eines zügigen Schlichtungsverfahrens bitten wir Sie, von reinen Sachstandsanfragen abzusehen:
Wir vergessen Sie mit Ihrem Anliegen nicht – versprochen!
Für die digitale Kommunikation bitte registrieren:
Bitte öffnen Sie diese E-Mail und rufen Sie den darin enthaltenen Link auf, um Ihre Korrespondenzeinstellungen zu bestätigen, der Link ist 48 Stunden gültig.
Fehlertext
Wenn das Problem fortbesteht, wenden Sie sich bitte an beschwerde@versicherungsombudsmann.de!
