Beschwerden gegen Versicherungsvermittler
Beschreibung
der Zuständigkeit
Das
Bundesministerium der Justiz hat
den Versicherungsombudsmann e. V. als Schlichtungsstelle zur
außergerichtlichen
Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder
-beratern
und Versicherungsnehmern im Zusammenhang mit der Vermittlung von
Versicherungsverträgen
anerkannt. Damit können seit dem
Beachten
Sie bitte:
Im
Beschwerdeverfahren
muss Klarheit darüber bestehen, gegen wen sich die Beschwerde
richtet. Diese
Frage ist für die Prüfung des Ombudsmanns von
Bedeutung, sie hat aber auch
Auswirkungen auf die Regeln, die im Verfahren anzuwenden sind, da zwei
verschiedene Verfahrensordnungen gelten. Für Beschwerdeverfahren
gegen Versicherungsvermittler
gilt die
Verfahrensordnung
(VermVO).
Diese ist nicht zu verwechseln mit der Verfahrensordnung
des Versicherungsombudsmanns für Beschwerden gegen
Versicherungsunternehmen
(VomVO).
Beachten
Sie bitte, dass in
Beschwerdeverfahren gegen Versicherungsvermittler durch die Einlegung
der
Beschwerde die Verjährung etwaiger Ansprüche nicht
gehemmt wird und ein
Bescheid des Ombudsmanns auch für den Beschwerdegegner nicht
verbindlich ist.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich unter der
Telefonnummer 0 18 04
- 22 44 24 (20 ct./Anruf aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunknetze
abweichend),
informieren.
Rechtliche
Grundlagen
Nachfolgend
geben wir zu den gesetzlichen
Regelungen der Versicherungsvermittlung einige Hinweise.
1.
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
In das
reformierte Versicherungsvertragsgesetz,
das zum
2. Gewerbeordnung (GewO)
Neu
eingefügt wurden hier unter
anderem die Vorschriften §§ 11a, 34d und 34e GewO.
§ 11a GewO betrifft das Vermittlerregister, das
öffentlich unter
www.vermittlerregister.org einsehbar ist. § 34d GewO ist die
gewerberechtliche
Vorschrift für Versicherungsvermittler und § 34e GewO
die entsprechende
Vorschrift für Versicherungsberater.
3. Verordnung
über die
Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
Diese
Verordnung regelt u. a., welche
fachliche Qualifikation Versicherungsvermittler/-berater aufweisen
müssen und
welche Informationen dem Versicherungsnehmer beim ersten
Geschäftskontakt anzugeben
sind.
Die
Regelungswerke finden Sie unter
der jeweiligen Kurzbezeichnung (z. B: VVG, GewO VersVermV) auf der
Internetseite:
http://bundesrecht.juris.de/index.html

