Wichtige Informationen über das Beschwerdeverfahren gegen Versicherungsunternehmen
Die für Sie wichtigsten Punkte sind nachfolgend zusammengefasst:- Das Verfahren ist für Sie als Verbraucher kostenlos. Sie tragen nur eigene Kosten wie beispielsweise für Porto und Telefongespräche.
- Der Versicherungsombudsmann kann bei Beschwerden zu Hausrat- und Gebäudeversicherungen ebenso helfen wie bei Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen. Auch die Unfall-, Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören zu seinem Aufgabenbereich, die Krankenversicherungen allerdings nicht.
- Sind Sie mit einem Bescheid Ihres Versicherungsunternehmens nicht einverstanden, dann geben Sie bitte zuerst ihm die Möglichkeit, die Entscheidung zu überprüfen. Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie den Ombudsmann einschalten. Dies ist sowohl ein Gebot der Fairness gegenüber dem eigenen Vertragspartner als auch eine Voraussetzung nach der Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns (VomVO).
- Die Mehrzahl der Beschwerdeverfahren wird in etwa drei Monaten abgeschlossen. Einzelne komplizierte Fälle können etwas länger dauern.
- Für die Dauer des Verfahrens verjähren Ihre etwaigen Ansprüche nicht. Dies stellt die Verfahrensordnung sicher.
- Sie brauchen die Entscheidung des Ombudsmanns, egal wie sie ausfällt, nicht zu akzeptieren. Ihnen steht immer noch der Weg zu den Gerichten offen. Sofern der Ombudsmann die Beschwerde zu Ihren Gunsten entscheidet, muss sich der Versicherer bis zu einem Betrag von 5.000 Euro daran halten.

