Professor Dr. Günter Hirsch
Professor Dr. Günter Hirsch ist seit dem 1. April 2008 Ombudsmann für Versicherungen. Er übte viele Jahre Tätigkeiten als Staatsanwalt, als Richter sowie in der Gesetzgebung aus und wurde 1994 als deutscher Richter an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften berufen.
Vom 15. Juli 2000 bis zum 31. Januar 2008 war Professor Hirsch Präsident des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, dem höchsten deutschen Zivil- und Strafgericht. Anlässlich seiner Tätigkeit hat er sich unter anderem mit Fragen des nationalen und europäischen Versicherungsrechts und der außergerichtlichen Streitbeilegung beschäftigt.
Professor Hirsch ist im Rahmen der Verfahrensordnung keinen Weisungen unterworfen. Als Ombudsmann ist er nur an Recht und Gesetz gebunden.

