An keine Weisungen gebunden

Professor Wolfgang Römer, Ombudsmann für Versicherungen, zu seiner Funktion als außergerichtliche Schiedsstelle, die er seit dem 1. Oktober 2001 wahrnimmt.

VM: Worin sehen Sie Ihre Bedeutung als Ombudsmann?
Wolfgang Römer: Die Versicherungswirtschaft hat länger als zehn Jahre darüber diskutiert, ob sie für ihre Kunden eine Schlichtungsstelle einrichten wollte. Von Bedeutung ist es, dass ich diese Einrichtung zum Nutzen aller zum Erfolg führe. Nach den vergangenen zweieinhalb Jahren habe ich den Eindruck, auf einem guten Weg zu diesem Ziel zu sein.

VM: Besteht nicht die Gefahr, dass die Interessen der Versicherer besser vertreten werden als die der Verbraucher, wenn man sich innerhalb der Branche bewegt und dadurch wenig neutral agieren kann?
Wolfgang Römer: Gerade deshalb hat die Versicherungswirtschaft eine Beschwerdestelle geschaffen, die völlig selbständig ist. Ich selbst komme auch nicht aus der Branche. Ich war früher Richter am Bundesgerichtshof und bin durch lange Jahre richterlicher Tätigkeit daran gewöhnt, selbständig und unabhängig zu entscheiden. Die notwendige Neutralität ist selbstverständlich und wird von mir garantiert. In der Satzung ist festgelegt, dass ich an keine Weisungen gebunden bin. Das wird auch von allen respektiert und so gehandhabt.

VM: Von Kritikern wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie ein zu großes Interesse an einer Entlastung der Gerichte hätten …
Wolfgang Römer: Was ist schlimm daran, wenn ich mit meiner Tätigkeit die Gerichte entlaste? Ich arbeite in einem vereinfachten und schnelleren Verfahren. Die Beschwerdeführer bekommen kostenfrei eine Antwort, die auf sicherem juristischen Boden steht und dabei bemühen sich meine Mitarbeiter und ich, die Bescheide allgemein verständlich abzufassen.

VM: Durch die Abweisung von Streitfragen landen viele Fälle überhaupt nicht mehr vor Gericht. Haben Verbraucher dadurch weniger Chancen, zu ihrem Recht zu kommen?
Wolfgang Römer: Das wäre unlogisch, weil ich, wie die Gerichte, nach Recht und Gesetz entscheide. In manch einem Fall habe ich für den Kunden noch etwas tun können, auch wenn Recht und Gesetz dies nicht unbedingt geboten haben. Viele Versicherer sind daran interessiert, ihre Kunden zufrieden zu stellen. Das ist nicht immer nur eine Rechtsfrage.

Interview: Gabi Böttcher

Quelle: Versicherungsmagazin, Heft 07/2004, Seite 5