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Medienspiegel

…15. April 2011, www.vvw.de Zahl der Beschwerden beim Ombudsmann steigt Die Zahl der Beschwerden beim Versicherungsombudsmann ist im vergangenen Jahr sowohl gegen Versicherungsunternehmen als auch gegen Versicherungsvmittler um jeweils ein gutes Prozent gestiegen. mehr erfahren GDV-Magazin Positionen Nr. 66, Mai 2009, www.gdv.de „Ich freue mich über jede Akte“ Günter Hirsch,…

Schlichtungsantrag

Sie können sich hier online beschweren oder hier den Schlichtungsantrag als PDF herunterladen. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch kostenfrei (aus dem deutschen Festnetz) unter 0800 3696000. Der Antrag wurde mit der Nummer 4711 wurde an den Versicherungsombudsmann übermittelt! Sie haben nun die Möglichkeit, die Antragsdaten herunterzuladen oder als E-Mail…

Mitteilung im Verfahren

Hier können Sie uns zu einem laufenden Schlichtungsverfahren eine Mitteilung oder Unterlagen elektronisch zusenden. Wenn noch kein Antrag gestellt wurde, nutzen Sie bitte den Schlichtungsantrag. Bei Fragen erreichen Sie uns telefonisch kostenfrei (aus dem deutschen Festnetz) unter 0800 3696000. Die Mitteilung wurde an den Versicherungsombudsmann übermittelt!   Sie haben nun…

Online-Check

…richtet, ist nicht sicher, ob diese Voraussetzung vorliegt. zu 2. Der Versicherungsombudsmann führt Schlichtungsverfahren zu privaten Versicherungen durch. Sie haben angegeben, dass Ihr Anliegen eine gesetzliche Versicherung betrifft. zu 3. Die privaten Kranken- und Pflegeversicherer haben einen eigenen Ombudsmann. Er ist unter www.pkv-ombudsmann.de zu erreichen. zu 4. Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz…

Presse

AktuellesArchivPressefotosMedienspiegelSonstige Veröffentlichungen Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts 2023 veröffentlicht am: 22.01.2024 Der Versicherungsombudsmann e. V. ist als anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle seiner Verpflichtung aus § 34 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) nachgekommen und hat den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 erstellt. Dieser ist seit dem heutigen Tage auf…

Beschwerden gegen Versicherungsvermittler

…des Versicherungsvermittlers, sofern dem Versicherungsnehmer durch die Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten ein Schaden entsteht – § 63 VVG. 2. Gewerbeordnung (GewO) Neu eingefügt wurden hier unter anderem die Vorschriften §§ 11a, 34d und 34e GewO. § 11a GewO betrifft das Vermittlerregister, das öffentlich unter www.vermittlerregister.org einsehbar ist. § 34d…

Datenschutzerklärung für das Internet-Angebot des Versicherungsombudsmann e. V.

…der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt. Sind Sie der Ansicht, dass Ihre Daten durch den Versicherungsombudsmann e. V. widerrechtlich verarbeitet wurden, können Sie sich an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (https://www.datenschutz-berlin.de) wenden. Online-Beschwerde und E-Mail-Zusendungen Über unsere Website können Sie uns Angaben und Dokumente über eine gesicherte…

Stabwechsel Versicherungsombudsmann

…„so viel Recht könne es nicht geben, wie manche erwarten“. Mit vielen anregenden Gesprächen im Leibniz-Saal der Akademie klang die Feier aus. Einige Impressionen vom Stabwechsel finden Sie unter https://www.versicherungsombudsmann.de/presse/ Bei Fragen: Dr. Wilhelm Schluckebier / Dr. Horst Hiort Tel: 030 / 206058-0 Fax: 030 / 206058-58 E-Mail: w.schluckebier@versicherungsombudsmann.de h.hiort@versicherungsombudsmann.de…

Ombudsmann verzeichnet leichten Beschwerderückgang

…Krankenversicherung. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenlos, da die im Versicherungsombudsmann e. V., dem Träger der Schlichtungsstelle, zusammengeschlossenen Versicherungsunternehmen alle Kosten übernehmen.   Für Rückfragen: Prof. Dr. Günter Hirsch / Dr. Horst Hiort Telefon: 030/206058-0 / Telefax: 030/206058-58 E-Mail: g.hirsch@versicherungsombudsmann.de / h.hiort@versicherungsombudsmann.de Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 080632, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de…

Prof. Dr. Günter Hirsch stellt Jahresbericht 2012 vor

…„oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung“ vorschlagen. Damit erkenne die ZPO an, dass es komplementäre Verfahren zum Zivilprozess gibt, die den Bürgern zusätzlichen Rechtsschutz geben. Bei Fragen: Prof. Dr. Günter Hirsch / Dr. Horst Hiort Tel: 030 / 2060580 Fax: 030 / 20605858 E-Mail: g.hirsch@versicherungsombudsmann.de / h.hiort@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de…