… UND SCHLUSS

Marder ist kein Räuber

Nicht immer kann der Ombudsmann der Versicherungen helfen: Eine Frau hatte ihn eingeschaltet, nachdem sie erfolglos von ihrem Hausratversicherer Ersatz für zwölf geraubte Küken und sieben Legehennen gefordert hatte. Der Versicherer muss schließlich bei Schäden durch Raub und Diebstahl zahlen. „Diesmal aber nicht“, befand der Ombudsmann, denn der Räuber war ein Marder. Der Begriff „Raub“ beziehe sich auf das Strafrecht. Das aber sieht die Bestrafung des Marders nicht vor.

Quelle: FINANZtest, Mai 2005, Heft 5