Ein Helfer für David – Streitschlichtung ist modern

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18.000 Beschwerden jährlich – keine Schlichtungsstelle bearbeitet mehr. Geht es um Lebensversicherungen, Haftpflicht, Berufsunfähigkeit oder Unfall, Ombudsmann Günter Hirsch und seine 41 Mitarbeiter übernehmen alles. Und das mit Erfolg: Mehr als jede dritte Beschwerde entschieden sie zugunsten des Versicherten, außer bei den Lebensversicherungen. Die machen besonders viel Ärger. Viele Kunden beklagen sich, dass sie die komplizierten Klauseln und die Auswirkungen der Kapitalmärkte auf die Rendite des Produkts nicht mehr verstehen. Ein Problem, das sich schwer lösen lässt. Folge: Nur jede fünfte Beschwerde endet positiv für den Versicherten.

Dennoch: Diese Schlichtungsstelle zeichnet zweierlei aus – Macht und Glaubwürdigkeit. Als eigenständiger Verein ist sie laut Struktur und Satzung unabhängig. Finanziert wird sie von den Vereinsmitgliedern, sprich von den Versicherern. 95 Prozent der Branche sind bereits mit von der Partie.

Die Gesellschaften zahlen jährlich Beiträge und eine Pauschale von bis zu 112 Euro pro Beschwerde, die gegen sie läuft. Die schwarzen Schafe blechen also am meisten. Das Beste aber ist. Der Ombudsmann kann die Versicherer zur Zahlung zwingen. Geht es um einen Streitwert von bis zu 10.000 Euro, muss sich die Assekuranz an die Entscheidung halten. Damit hat der Versicherungsombudsmann sogar mehr Macht als ein Amtsrichter. Der darf nur bis 5000 Euro urteilen. Und geht es einmal um mehr als 10.000 Euro, halten sich die Versicherer nach Angaben des Ombudsmanns meist an dessen Empfehlung.

Zusätzliche Autorität erhält die Stelle durch die Persönlichkeit des Schlichters: Günter Hirsch war einst Präsident des Bundesgerichtshofs. Als Pensionär verhandelt er jetzt wieder nah an der Lebenswirklichkeit der Menschen – so, als habe sich durch seinen Ruhestand nichts verändert, mit einem eigenen Büro in Berlin und oftmals einer Fünf-Tage-Woche.

„Als Versicherter kannst du beim Ombudsmann nur gewinnen“, sagt Jürgen Basedow, Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht. „Wenn die Entscheidung gegen dich ausfällt, kannst du immer noch vor Gericht gehen. Wenn du aber gewinnst, ist das für die Versicherung bindend.“

Quelle: Auszug aus „Ein Helfer für David“,  Boerse Online, Heft 28, 7. Juli 2011, Text: Frauke Ladleif