Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632 10006 Berlin
Tel. 0800 3696000
Fax 0800 3699000





Stellung der Mitglieder des Vereins

Die Mitgliedsunternehmen tragen den Verein in wirtschaftlicher Hinsicht. Im Umlageverfahren bezahlen sie einen Jahresbeitrag, dessen Höhe sich nach ihren Bruttobeitragseinnahmen richtet. Darüber hinaus übernehmen sie eine Fallpauschale für jede zulässige Beschwerde, auch wenn sich diese nach Prüfung durch den Ombudsmann als unbegründet erweist. Die Unternehmen ermöglichen damit den Beschwerdeführern ein kostenloses Verfahren.

Es sind mehr als 95 Prozent des deutschen Versicherungsmarktes im Privatkundengeschäft durch den Verein repräsentiert.

Die Mitglieder erkennen die Verfahrensordnung an, wobei besonders die Verjährungshemmung für die Dauer des Verfahrens und die Entscheidungsbefugnis des Ombudsmanns zu nennen sind. Dadurch ist sichergestellt, dass während des Verfahrens die Ansprüche der Beschwerdeführer nicht verjähren können. Mit ihrer Bereitschaft, verpflichtende Entscheidungen umzusetzen, erkennen die Unternehmen freiwillig und auf privatrechtlicher Basis den Ombudsmann als neutrale Entscheidungsinstanz an.

Ihre Rechte üben die Mitglieder in der Mitgliederversammlung aus, die mindestens einmal jährlich einberufen wird. Die Mitgliederversammlung ist u. a. zuständig für Änderungen der Satzung und der Verfahrensordnung, für die Bestellung des Vorstands und des Ombudsmanns sowie für grundsätzliche Entscheidungen in finanziellen Fragen.





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