Versicherungsombudsmann: Zur
Nachahmung empfohlen
Die
Schlichtungsstelle der Assekuranz feierte in Berlin ihr zehnjähriges Bestehen
Beim
Versicherungsrecht handele es sich um ein Rechtsgebiet, dem „juristische
Ziselierungen und Kapriolen eigen sind“, die für einen Juristen eine echte
Herausforderung darstellen, erklärt Hirsch darin. Sein Interesse weckte einst
ein juristischer Fall aus den Vereinigten Staaten. Ein Rechtsanwalt forderte
von seinem Feuerschaden-Versicherer eine Versicherungssumme in Höhe von 15 000
Dollar für das Abbrennen seiner 24 genüsslich gerauchten Havanna-Zigarren. Der
Kunde bekam Recht, der Versicherer zahlte anstandslos und verklagte kurzerhand seinerseits
den Kunden wegen 24-facher Brandstiftung. Das brachte diesem letztlich 24
Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 24 000 Dollar ein.
Der
Ombudsmann sorgt für Waffengleichheit
Warum Hirsch sich 2008 für
den Weg „vom Richter zum Schlichter“ entschied, begründet er damit, als
Versicherungsombudsmann „an der Front der versicherungsrechtlichen Wirklichkeit“
zu stehen. Dabei bestehe die Aufgabe des Ombudsmanns aber nicht primär im Kampf
ums Recht, sondern im Streben nach Gerechtigkeit. Der Ombudsmann habe „für
Waffengleichheit zu sorgen“.
Dass Günter Hirsch und Wolfgang Römer, erster
Ombudsmann und Vorgänger von Hirsch, das geschafft haben, stellte
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner heraus. Der Versicherungsombudsmann als
„Vorbild für effektiven Verbraucherschutz“ hätte erreicht, dass sich die
Versicherungskunden gegenüber den Unternehmen heutzutage nicht mehr wie „David
gegen Goliath“ fühlten. Mit viel Einfühlungsvermögen und Geschick sei es Hirsch
und Römer gelungen, Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit zu erlangen.
Letzteres spiegelt sich auch in der Erhöhung der Entscheidungsgrenze auf 10 000
Euro wider. Damit fallen 95 Prozent aller Beschwerden in die
Entscheidungskompetenz des Ombudsmannes. Aigner betonte zudem, dass der Gang
vor die Gerichte viele Kunden nach wie vor abschrecke. Mit der Einschaltung des
Ombudsmanns „können die Kunden nur gewinnen“.
Private Streitschlichtung
ergänzt staatliche Justizgewähr
Warum viele
Versicherungsnehmer sich nur ungern auf einen Zivilprozess einlassen, machte
Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts,
deutlich. Die Dauer eines Verwaltungsverfahrens betrage in Deutschland je nach
Bundesland zwischen fünf und 20 Monaten. Ein Zivilgerichtsverfahren dauere
durchschnittlich viereinhalb Monate, eine Revision vor dem Bundesfinanzhof schon
20 Monate. Als Grund macht Papier „zweifellos die personelle Unterausstattung der
Gerichte“ aus. Eine effektive Möglichkeit, die Defizite in der Justizgewähr auszugleichen,
seien private Initiativen der Streitschlichtung. Papier rief dazu auf, im Sinne
des Subsidiaritätsprinzips erst selbst nach Lösungen zu suchen, bevor der Staat auf
den Plan gerufen werde. So könne dieser sich auf seine Reservefunktion
zurückziehen und erst zum Einsatz kommen, wenn private Initiativen scheiterten.
Die Einrichtung des Versicherungsombudsmanns sei dafür „ein leuchtendes und zur
Nachahmung einladendes Beispiel“.
Aber was wäre eine Jubiläumsfeier ohne Rückblick
zu den Anfängen? Und so gaben die Zeugen der ersten Stunde munter Einblicke in
vergangene Zeiten. Vor der Gründung galt es, die Versicherer von der Idee zu
überzeugen, beschrieb der frühere GDV-Präsident Bernd Michaels die damalige
Situation. Das lag nicht zuletzt daran, dass viele Versicherer zu jener Zeit
ein eigenes Beschwerdemanagement einrichteten. Deshalb herrschte das Gefühl vor:
„So etwas brauchen wir nicht“. Mittlerweile gehört bis auf vereinzelte kleinere
Versicherer der gesamte Markt dem Verein Versicherungsombudsmann an.
Zwei
Mitarbeiter und körbeweise Beschwerden
Das Vertrauen der
Verbraucher wurde maßgeblich durch die richterliche Unabhängigkeit und die
Einbeziehung der Verbraucherschützer gewonnen. Wolfgang Römer sah Vertrauensaufbau
immer als „Bringschuld“ und führte viele Gespräche, auch in der Öffentlichkeit.
Seine Mühen wurden belohnt: Als die Schlichtungsstelle im Jahr 2000 ihre Arbeit
aufnahm, gab es zwar erst zwei Mitarbeiter, dafür aber „körbeweise
Beschwerden“, berichtete Römer. Besonders stolz ist Römer auf die Herausbildung
eines eigenen Sprachstils. Da die Juristensprache sich für Kunden als
ungeeignet erwies, entwickelte Römer eine auf jeden Kunden persönlich
zugeschnittene Sprache. Seine Briefe würden bei Versicherern sogar teilweise
als Vorlagen für Kundenanschreiben verwendet.
Rolf-Peter Hoenen wirbt
für die Zukunft
In seinem Schlusswort bezeichnete Rolf-Peter
Hoenen, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft(GDV) und Mitglied des Vorstands
Versicherungsombudsmann, sich selbst als „einen der jungen Wilden“, die sich
von Beginn an für den Versicherungsombudsmann eingesetzt hätten. „Vielleicht
stehen wir heute vor Größerem als vor zehn Jahren“, konstatierte er und stellte
die Frage, wie viel sich die Branche an proaktivem Handeln zutraue. Hoenen warb
dafür, „gute Standards“ weiter auszubauen. Bis hierhin hätten die
Versicherungsombudsmänner mitsamt ihren Mitarbeitern jedenfalls einen „richtig
guten Job gemacht“. sst
Text: Silvia Stillert

