13.05.2009 | Positionen nr. 66
Interview „ICH FREUE MICH ÜBER JEDE AKTE”
Günter Hirsch, der
ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofs, hat vor
rund einem Jahr den Posten des Versicherungsombudsmanns
übernommen. Im
Interview spricht er über seine Erfahrungen im neuen Job und
erzählt, warum er
sich Sorgen um den Baum vor seinem Haus macht.
ZUR PERSON
Günter Erhard Hirsch, 66, ist seit dem 1. April 2008
Nachfolger von Wolfgang
Römer im Amt des Versicherungsombudsmanns. Er war von 2000 bis
Januar 2008
Präsident des Bundesgerichtshofs. Hirsch studierte von 1964
bis 1969
Rechtswissenschaften in Erlangen, 1973 wurde er zum Doktor der Rechte
promoviert und trat in den bayerischen Justizdienst ein. Nach
verschiedenen
Verwendungen als Richter und Staatsanwalt wechselte er 1984 in das
Bayerische
Staatsministerium der Justiz. 1992 stellte er sich der im Aufbau
begriffenen
sächsischen Justiz zur Verfügung und war
zunächst Präsident des
Bezirksgerichts, ab 1993 Präsident des Oberlandesgerichts
Dresden. Am 7.
Oktober 1994 wurde er zum Richter am Gerichtshof der
Europäischen Gemeinschaft
ernannt. Dieses Amt hatte er bis zu seinem Wechsel an die Spitze des
Bundesgerichtshofs inne. Hirsch ist Honorarprofessor an der
Universität des
Saarlandes.
Herr Professor
Hirsch, die
Süddeutsche Zeitung schrieb vor einem Jahr zu
Ihrer Amtseinführung: „Schon in seiner Zeit beim
Bundesgerichtshof hat sich
Hirsch für mehr Bürgernähe und Transparenz
eingesetzt.” Warum haben Sie sich
eigentlich für den Job als Ombudsmann zur Verfügung
gestellt?
Die entscheidende Voraussetzung,
das Angebot anzunehmen, war für mich
die Möglichkeit, hier in völliger
Unabhängigkeit als Ombudsmann „schlichtend und
richtend” tätig zu werden. Die institutionell
abgesicherte Unabhängigkeit
unterscheidet diese Einrichtung ja von den meisten anderen privaten
Ombudsstellen. Die Versicherungswirtschaft hat den sehr weisen Schritt
getan,
einen eigenen Verein zu gründen, den
„Versicherungsombudsmann e. V.”, und als
eines der zentralen Vereinsorgane einen Beirat installiert, in dem
paritätisch
auch Verbrauchervertreter sitzen.
Sie sitzen – qua Ihres
Amtes als Ombudsmann – als Schlichter zwischen
den Versicherten und den Versicherern. Es gibt allerdings
Verbraucherschützer,
die den Versicherungsombudsmann aufseiten der Versicherer sehen, weil
er von
der Versicherungswirtschaft bezahlt wird.
Diese Argumentation ist Unsinn.
Hierzu nur so viel: Ich war Präsident
eines Verfassungsgerichts und habe dort meinen ersten Fall gegen den
Staat
entschieden, der mich als Richter auch bezahlt hat. Das
heißt: Die einzige
Autorität für mich war immer und ist auch jetzt Recht
und Gesetz. Außerdem habe
ich ein „unkündbares” Mandat von
fünf Jahren, sodass mir niemand damit drohen
könnte, mich vorzeitig abzuberufen. Meine
Unabhängigkeit ist mir unantastbar,
und ich habe nicht vor, sie von irgendjemandem antasten zu lassen. Im
Übrigen:
Würde ich zugunsten einer Seite tendieren, wäre das
sehr kurzsichtig, weil dann
die andere Seite jedes Zutrauen in mich verlieren würde. Und
damit wäre die
Basis meiner Arbeit zerstört.
Eigentlich wollten wir uns bereits
vor einem Jahr zusammensetzen und
über Ihren neuen Job sprechen. Damals sagten Sie, Sie
bräuchten noch etwas
Zeit, um sich einen Einblick zu verschaffen. Ist der Job so, wie Sie
ihn sich
vorgestellt haben?
Ja, er erfüllt insgesamt
die Hoffnungen, die ich darin gesehen habe.
Welche Hoffnungen?
Meine Arbeit ist sehr
bürgernah, die Fälle auf meinem Schreibtisch sind
reale Fälle aus der Mitte unserer Gesellschaft. Was ich vorher
vielleicht so
nicht erwartet hatte, ist die Überzeugungsarbeit, die ich
über das rein
Rechtliche hinaus leisten muss. Rechtlich eine Sache zu durchleuchten
ist das
eine. Das auch so zu kommunizieren, dass der Versicherungsnehmer es
versteht –
und nur dann kann er es akzeptieren –, ist aber eine andere
Sache, die man als
Richter nicht automatisch lernt.
Als Richter spricht man sein
Urteil, und es kümmert einen nicht mehr,
wie das Urteil in der Rechtswirklichkeit wirkt?
Das ist zwar etwas harsch
ausgedrückt, aber hier ist in der Tat die
spezielle Herausforderung, nicht nur richtig zu entscheiden, sondern
auch
verständlich.
Können Sie dafür
ein Beispiel nennen?
Ja, zum Beispiel die Beteiligungen
an den stillen Reserven der
Versicherer bei Lebensversicherungen. Das Gesetz sagt zwar, dass der
Versicherte an den stillen Reserven zu beteiligen ist, es kommt jedoch
immer
wieder vor, dass Versicherte bei ihrer Versicherung nachfragen: Wie
hoch ist
denn meine Beteiligung an den stillen Reserven? Und dann kommt mitunter
die
Antwort, dass zwar ein Anspruch auf Beteiligung nach dem Gesetz
besteht, beim
Unternehmen jedoch keine stillen Reserven vorhanden seien, sodass der
Anteil
sozusagen null Euro betrage.
Das ist für den Kunden
wahrscheinlich nicht sehr schön, aber rechtlich
einwandfrei?
Ja, wenn keine stillen Reserven da
sind, kann auch nichts verteilt
werden, das ist rechtlich völlig in Ordnung. Aber meine
Aufgabe besteht in
diesen Fällen darin, dem Laien verständlich zu
erklären: Was sind eigentlich
stille Reserven, wie werden sie gebildet, wie berechnet? In die
inhaltliche
Überprüfung, ob beziehungsweise warum das Unternehmen
keine stillen Reserven
gebildet hat, kann ich natürlich nicht eintreten, ich
prüfe die Angaben aber
auf ihre Plausibilität hin.
Sie haben zuvor erwähnt,
dass Sie trotz Ihrer jahrzehntelangen
Erfahrungen im Richterberuf erst lernen mussten, die Rechtslage
für
Versicherungskunden verständlich darzustellen. Wie hat sich
denn dieser
Lernprozess bei Ihnen ausgewirkt?
Ich war in den vorangegangenen acht
Jahren als Präsident des
Bundesgerichtshofs Richter eines Revisionsgerichts, davor war ich sechs
Jahre
Richter des Europäischen Gerichtshofes – das sind
alles Funktionen, in denen
man mit hochprofessionellen Rechtsanwälten arbeitet. Da
argumentiert man als
Richter anders, formuliert anders, da muss man seine juristische
Argumentation
keinem Laien verständlich machen. Für einen
Ombudsmann ist der Adressat aber
nicht ein Anwalt, sondern Lieschen Müller. Genau. Deshalb habe
ich mir viele
Entscheidungen meines Vorgängers Wolfgang Römer
angesehen. Mit den Mitarbeitern
diskutiere ich immer wieder, dass nicht nur das Rechtliche entscheidend
ist,
sondern auch die Art und Weise der Präsentation. Zum Beispiel
die Frage: Soll
der Ombudsmann seine Entscheidungen in der dritten Person, objektiviert
und wie
ein Gericht mitteilen?
Also etwa so: „Der
Ombudsmann ist der Meinung, dass ...”?
Ja, in dieser Art. Bisher hat der
Ombudsmann in der Ichform gesprochen,
und ich habe das mit Überzeugung weitergeführt, weil
diese persönliche Form der
Ansprache und Mitteilung garantiert, dass man nicht in das reine
Juristendeutsch abrutscht.
Ist diese persönliche Note
vielleicht auch etwas, das den Ombudsmann
auszeichnet?
Ja, das denke ich schon. Es
symbolisiert: Der Ombudsmann nimmt jeden
Beschwerdeführer persönlich ernst und wichtig, er
sieht nicht nur den Fall,
sondern den Menschen, der betroffen ist.
Herr Professor Hirsch, wenn Sie
vorher über Jahre hinweg in höchsten
richterlichen Kreisen Recht sprachen und sich nun in der realen Welt
der
Versicherungsnehmer wiederfinden – hat Sie das auch als
Mensch verändert?
Ja, und zwar in mancherlei
Hinsicht. Zum einen gibt es Fälle, die mich
berühren, weil sie eine menschliche Tragik in sich bergen, die
mich nicht so
einfach loslässt. Zum Beispiel ein junger Mann, der einen
Unfall hatte und nun
zeit seines Lebens nicht mehr selbst für sich sorgen kann.
Dessen Eltern haben
mir Briefe geschrieben und mich gebeten, dafür zu sorgen, dass
die
Berufsunfähig keitsversicherung leistet. Auch solche
Fälle muss man zwar
schlicht rechtlich prüfen, bleiben dann jedoch Zweifel, suche
ich halt intensiv
nach einer Kulanzlösung. Aber es gibt zum anderen
natürlich auch Fälle, die
kommen einem mehr als obskur vor.
Obskur?
Ich habe einen
Beschwerdeführer, der Rechtsschutz für eine Klage auf
etwa 300.000 Euro von seiner Versicherung will, weil er irgendwann von
einem
Hund gebissen wurde, aufgrund des Hundebisses eine Depression
entwickelt habe
und aufgrund dieser Depression angeblich nicht mehr arbeiten kann. Das
sind
eben die Fälle, die man zwar auch prüfen muss, bei
denen sich jedoch eine
gewisse Grundskepsis breitmacht.
Gibt es viele solcher
Fälle?
Sagen wir so: Sie kommen vor. Erst
vor Kurzem wollte ein
Versicherungsnehmer, dass seine Versicherung einen anderen Vermittler
zu ihm
nach Hause schickt, weil der bisherige über die Jahre hinweg
eine „zu intime”
Beziehung zu seiner Frau aufgebaut habe. Da der Versicherer nichts
unternahm,
wandte sich der Versicherungsnehmer an mich. Aber in solchen
Fällen kann ich
dann leider wirklich nichts tun, das betrifft nicht den
Geschäftsverkehr.
Sie müssen also manchmal
auch zwischenmenschliche Probleme lösen?
Manchmal auch das, ja.
Die Versicherungswirtschaft hat in
den letzten Jahren viele Reformen
angepackt, um transparenter zu werden, zum Beispiel die
Einführung des
„Produktinformationsblattes” oder der
jährlichen Mitteilungen über den Stand
einer Versicherung. Wie schätzen Sie diese Bemühungen
ein?
Das ist außerordentlich
positiv. Da sind die Versicherer mit ihren
Kunden auf einem guten Weg. Zum neu eingeführten
Produktinformationsblatt habe
ich bisher noch keine Beschwerden erhalten. Ich bin aber schon gespannt
darauf,
wie sich das in der Praxis darstellt. Das Produktinformationsblatt
dient ja im
Grunde zwei Zwecken: Zum einen soll es das Wichtigste und Wesentliche
eines
Versicherungsvertrages kurz und verständlich aufzeigen. Zum
anderen soll es
einen schnellen Vergleich verschiedener Produkte ermöglichen,
um den Wettbewerb
zu fördern. Aber vollkommen unklar ist noch die
Rechtsqualität dieses
Produktinformationsblattes.
Bitte konkret: Was meinen Sie damit?
Wenn ein Versicherter sagt: In
meinem Produktinformationsblatt sind zwar
einige interessante Informationen zu lesen, aber es fehlt eine
wesentliche, und
gerade die wäre mir für meinen Vertragsabschluss
wichtig gewesen – kann er dann
rechtliche Ansprüche bei seiner Versicherung geltend machen
mit der Begründung,
das Produktinformationsblatt war lückenhaft?
Diese Frage ist also noch
unbeantwortet?
Ja. Und auch die Versicherer
können sie im Moment nicht beantworten. Sie
schreiben aus nachvollziehbaren Gründen – also zur
Absicherung – momentan
lieber zu viel ins Produktinformationsblatt als zu wenig. Dieser Spagat
ist
noch nicht ausgestanden, und deshalb freue ich mich in gewisser Weise
auf die
Beschwerden, die noch kommen werden.
Sie freuen sich auf Beschwerden?
Natürlich! Ich bin jedes
Mal neugierig und freue mich, wenn ich eine
Akte aufschlage. Das war in meiner Laufbahn aber immer schon so.
Man merkt das an der Energie, mit
der Sie über die Themen der
Versicherungswirtschaft sprechen. Die Reform des
Versicherungsvertragsgesetzes,
kurz VVG, und das neue Vermittlergesetz sind weitere Neuerungen, die
denKunden
nun zugutekommen. Schafft das neue VVG mehr Klarheit bei den Kunden?
Das ist für mich schwer zu
sagen, da ich ja nur die Problemfälle auf den
Tisch bekomme. Die Millionen von Fällen, in denen sich diese
Neuerungen positiv
entfalten, bekomme ich ja gar nicht mit.
2007 sind mehr als 17.000
Beschwerden bei Ihnen eingegangen, im Jahr
2008 waren es fast 19.000. Worüber beschweren sich die Kunden
hauptsächlich?
Den Spitzenplatz nehmen Beschwerden
zur Lebens- beziehungsweise
Rentenversicherung ein. Das ist aber kaum verwunderlich, da es sich
dabei auch
um das komplexeste Produkt handelt.
Geht es bei diesen Beschwerden um
die vorhin angesprochene Beteiligung
an den stillen Reserven?
In vielen Fällen, ja. Es
geht aber auch oft um die Überschussbeteiligung
oder den Rückkaufswert einer Versicherung. Viele Versicherte
verstehen etwa
nicht, warum der Rückkaufswert ihrer Versicherung niedriger
ist als die
bezahlten Prämien, wenn sie diese bereits nach wenigen Jahren
kündigen.
Sie meinen, die Versicherung
hätte die Prämien für sie in vollem Umfange
verzinslich ansparen müssen. Wie würden Sie einem
Versicherungsnehmer diesen
Sachverhalt erklären?
Ich erkläre ihm, warum er
bei vorzeitiger Kündigung unter Umständen
weniger Geld zurückbekommt, als er eingezahlt hat. Denn die
eingezahlten
Beiträge erfüllen eine dreifache Funktion: Zum einen
werden mit den Beiträgen
in den ersten Jahren die Verwaltungs- und Vermittlungskosten bezahlt.
Für die
Anlage stehen also schon mal nicht mehr die vollen Prämien zur
Verfügung. Die
zweite Funktion: Ein Teil der Prämien wird für die
Risikorücklage verwendet.
Denn auch wenn ein Versicherter früh stirbt und noch kaum
Beiträge bezahlt hat,
wird die Versicherungssumme voll ausbezahlt. Dafür muss der
Versicherer
Rücklagen bilden. Erst die dritte Funktion beinhaltet den
Sparanteil, der mit
einer garantierten Verzinsung angelegt wird. Wird der Vertrag
über die volle
Laufzeit durchgehalten, ist das alles kein Problem, dann kommt auch
zusätzlich
die volle Beteiligung an den Überschüssen hinzu. Zwar
sind viele Kunden, die
einen Vertrag vorzeitig kündigen, verständlicherweise
enttäuscht, wenn sie den
Rückkaufswert sehen. Rechtlich ist das aber völlig in
Ordnung.
Eine grundsätzliche Frage,
Herr Hirsch: Wann sollte sich ein
Versicherungskunde bei Ihnen melden?
Er sollte sich erst bei mir melden,
wenn er eine Entscheidung des
Versicherers hat, mit der er nicht zufrieden ist.
Sagen wir, Sie möchten
einen Versicherungsvorstand wegen eines Falles
sprechen. Werden Sie dann gleich durchgestellt?
Es ist ausgesprochen selten, dass
ich wegen eines konkreten Falles einen
Vorstand sprechen muss, die Fachfragen werden auf der Fachebene
geklärt. Falls
es aber nötig ist, geht das relativ schnell.
Der Versicherungsombudsmann darf
Streitfälle bis zu einem Wert von 5000
Euro entscheiden. Wie viel Prozent der Fälle bezieht diese
Grenze ein?
Etwa 85 Prozent der Fälle
bleiben unter dieser Grenze. Diese Kompetenz
ist sehr sensibel, denn wenn ich entscheide, ist das für den
Versicherer
verbindlich. Ich bin mir der Problematik sehr bewusst, einem
Versicherer mit
einer Entscheidung zu seinen Lasten den Rechtsweg abzuschneiden. Da er
an meine
Entscheidung gebunden ist, kann er die strittige Frage dann nicht mehr
gerichtlich klären lassen. Aus diesem Grund sieht meine
Verfahrensordnung vor, dass
ich Fragen von grundsätzlicher Bedeutung der
Autorität der staatlichen
Gerichtsbarkeit überlassen soll.
Bei Streitwerten bis zu 80.000 Euro
dürfen Sie als Ombudsmann
Empfehlungen aussprechen. Was war denn der höchste Streitwert,
den Sie bisher
bearbeitet haben?
Viele Fälle kratzen an
dieser Grenze – zum Beispiel in der
Berufsunfähigkeitsversicherung.
Halten sich die Versicherer in der
Regel an Ihre Empfehlungen?
Ja, in der Regel schon. Das deckt
sich auch mit den Erfahrungen meines
Vorgängers Wolfgang Römer.
Als man 2001 die Schlichterstelle
einrichtete, dauerte die Bearbeitung
einer Beschwerde etwas mehr als fünf Monate. Und heute?
Anfang letzten Jahres lagen wir bei
etwa viereinhalb Monaten, früher
allerdings auch schon mal bei weniger als drei Monaten. Ende 2008 waren
wir
dann bei knapp unter vier Monaten angekommen. Das entspricht meiner
Zielvorstellung bei den zulässigen Beschwerden. Die
unzulässigen werden ja
naturgemäß viel schneller bearbeitet.
Welche Erfahrungen als Richter
kommen Ihnen als Ombudsmann zugute?
Erstens: Ich bin wirklich erstaunt
über die Tatsache, wie viele Fälle
sich mit solidem zivil- und prozessrechtlichem Handwerkszeug
lösen lassen. Zum
Beispiel Rechtsfragen zur Kausalität, zum Verschulden oder zur
Beweislast. Das
ist das tägliche Brot eines Zivilrichters. Zweitens: Als
Richter entwickelt man
einen ausgewogenen Blick zwischen beiden Parteien, das ist eminent
wichtig. Es
passiert häufig, dass man nach dem ersten Schriftsatz der
einen Seite denkt:
Das ist überzeugend. Liest man aber die Schilderung der
Versicherungsseite,
empfindet man sie als mindestens ebenso überzeugend.
Kommt es denn so oft vor, dass sich
beide aufgelegten Gewichte wirklich
die Waage halten?
Ja, schon ein Grundsatz des
römischen Rechts hieß: „Audiatur et altera
pars!”, was so viel bedeutet wie: „Höre
auch immer die andere Seite!”
Wird Ihnen für Ihre Arbeit
manchmal auch von beiden Seiten gedankt?
Das passiert mitunter, ja.
Wie steht es eigentlich um Ihre
eigenen Versicherungen?
Gute Frage. Ich wohne in einem
Haus, neben dem ein alter großer Baum
steht. Und ich habe meine Versicherung gefragt: Was passiert denn, wenn
ein
Frühlingssturm den Baum umschmeißt? Und wenn ich es
richtig verstanden habe,
verhält es sich so: Wenn der Baum aufs Haus fällt,
dann wird der Schaden
bezahlt. Wenn der Baum nur angebrochen ist und aufs Haus zu fallen
droht, darf
ich ihn auf Kosten der Versicherung absägen und
wegtransportieren lassen. Wenn
er aber nur neben das Haus fällt, bin ich mir nicht sicher,
was die
Versicherung macht.
Könnten Sie denn in so
einem Fall bei sich selbst Beschwerde einlegen?
(Lacht laut) Nein, das glaube ich
nicht. Würde ich auch nicht machen.
Lilo Blunck, die
Verbraucherschützerin und Vorstandsvorsitzende des
Bundes der Versicherten, hat gesagt: „Die Verbraucher haben
es positiv
aufgenommen, dass es für sie eine unabhängige
Schiedsstelle gibt. Sie erspart
ihnen bei Unstimmigkeiten mit Versicherern den Gang durch die Instanzen
der
Gerichte.” Was wollen Sie in Ihrem Amt erreichen, Herr Hirsch?
Ich möchte einen Beitrag
leisten zu mehr Transparenz, mehr
Verständlichkeit, zu mehr Kundenfreundlichkeit in der
komplexen Welt der
Versicherungen und ihrer Produkte. Ich möchte aber
hinzufügen: Ich bin kein
Verbraucherschützer. Das macht Frau Blunck viel besser. Ich
bin ein Mittler
zwischen beiden Seiten.
In Umfragen wird immer deutlich,
dass Kunden mit ihrem persönlichen
Versicherungskaufmann oder ihrer eigenen Versicherung sehr zufrieden
sind.
Schwenkt das Thema aber auf die Versicherungen als Ganzes um,
ändert sich die
Meinung, sprich: Das Image der Versicherer ist nicht so gut, wie ihre
Arbeit es
vermuten lässt. Worauf führen Sie das zurück?
Die Zahlen könnten das
bestätigen: Wenn Sie bedenken, dass es in
Deutschland etwa 435 Millionen Versicherungsverträge gibt, im
Durchschnitt also
jeder Bürger, vom Kind bis zum Greis, fünf
Versicherungen besitzt, ist das eine
unglaubliche Fülle an langfristigen, komplexen
Vertragsbeziehungen. Und davon
kommen nur etwa 18.000 jährlich zu mir. Das zeigt
eindrucksvoll, in wie vielen
Fällen das reibungslos und zur Zufriedenheit der Kunden
funktioniert.
Sie sind seit vielen Jahren
Mitglied der Ethikkommission des
Weltfußballverbandes FIFA. Sehen Sie eigentlich Parallelen
zwischen der Arbeit
als Ombudsmann und der als Mitglied der Kommission?
Mir scheint, dass die
Ethikkommission der FIFA nicht die effizienteste
Organisation ist, wohingegen der Ombudsmann der Versicherer
ausgesprochen
wirkungsvoll arbeitet. Ich sehe also eher Unterschiede als Parallelen.
Als Bub haben Sie ja selbst im Tor
gestanden und versucht, Tore zu
verhindern. Nun bekleiden Sie die Position des Schiedsrichters.
Fühlen Sie sich
da wohler?
(Lacht) Ich fühle mich
viel wohler, weil ich als Torwart ganz bestimmt
nicht so gut bin wie als Schiedsrichter.
Interview: Alexandros Stefanidis


