Presseinformation vom 1. Juni 2010
Der Versicherungsombudsmann
stellt seinen Jahresbericht 2009 vor:
Ausweislich des Jahresberichts, den Versicherungsombudsmann Prof. Dr.
Günter Hirsch am 1. Juni 2010 in Berlin vorlegte, sank die Zahl der in 2009 eingegangenen
Beschwerden gegenüber dem Vorjahr um 3,7 % (auf 18.145). Dies ist vorrangig
auf weniger Eingaben in der Lebens- und Rentenversicherung zurückzuführen, die mehr
als 7 % unter denen des Vorjahres lagen. Der Grund dafür dürfte in der inzwischen
besseren Informationslage der Versicherungsnehmer über die Beteiligung an den
Überschüssen und stillen Reserven zu sehen sein. Noch im Jahr 2008 gaben
diesbezügliche Fehlvorstellungen Anlass zu vielen Beschwerden. Nach wie vor
betrafen die meisten Eingaben die Lebens- und Rentenversicherung (36,3 %),
gefolgt von der Rechtsschutzversicherung (13,4 %) und der Kfz-Versicherung
(10,3 %).
Das Grußwort zum schriftlichen Bericht, das regelmäßig von Persönlichkeiten
aus der Politik, Wissenschaft, Versicherungswirtschaft oder Justiz stammt, hat für
2009 Wilfried Terno, Vorsitzender Richter des Versicherungssenats am
Bundesgerichtshof (BGH), verfasst. Er geht darin auf das Zusammenspiel von
Justiz und Ombudsmann im Allgemeinen ein und spricht zudem ein aktuelles Problem
an: In letzter Zeit konnten einige Fragen von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung
vom BGH nicht geklärt werden, da vor Erlass des Urteils die Revision zurückgenommen
oder das Verfahren auf andere Art erledigt wurde. Damit fehlte auch dem
Ombudsmann in vergleichbaren Fällen regelmäßig die Grundlage für die rechtliche
Bewertung.
Mit 479 Eingaben gegen Versicherungsvermittler blieb die Anzahl der
Beschwerden in etwa konstant (Vorjahr 461). Im Hinblick auf den verhältnismäßig
geringen Anteil am gesamten Beschwerdeaufkommen (unter 3 %) ist erneut zu
betonen, dass Beschwerden, mit denen ein Fehler eines Versicherungsvertreters
bei Abschluss des Vertrages gerügt wird, in aller Regel nicht als reine Vermittlerbeschwerden
behandelt werden. Da in vielen Fällen das Verhalten der Versicherungsvertreter
den Versicherern zuzurechnen ist und sich das Anliegen der Beschwerdeführer an
diese richtet, wird vielmehr ein Unternehmensverfahren durchgeführt.
Angesichts der immer noch nicht überwundenen Finanzmarktkrise ist
hervorzuheben, dass sich dieses Thema auch im Jahr 2009 nicht signifikant auf
das Beschwerdeaufkommen ausgewirkt hat.
Verstärkt waren in der Praxis des Ombudsmanns Anwendungs- und
Auslegungsfragen zu klären, die das zum 1. Januar 2008 reformierte Versicherungsvertragsgesetz
(VVG) aufwirft. Zwar traten dabei eine Vielzahl von Einzelproblemen zum
Vorschein, wovon bisher nur ein Teil als gelöst angesehen werden kann. Gleichwohl
kann zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass die Reform aus Sicht der
Rechtsanwendung gelungen ist. Beispielhaft kann hier die Ersetzung des
bisherigen Alles-oder-nichts-Prinzips genannt werden: Durch das neue VVG wird
dem Versicherer eingeräumt, bei grob fahrlässiger Gefahrerhöhung, Obliegenheitsverletzung
oder Herbeiführung des Versicherungsfalles die Versicherungsleistung „in einem
der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis“
zu kürzen. Bislang hat der Ombudsmann zu diesem sogenannten „Quotelungssystem“ überraschend
wenige Beschwerden erhalten. Das spricht dafür, dass die Regelung in der
täglichen Regulierungspraxis im Großen und Ganzen reibungslos zu funktionieren scheint.
Kommt es trotzdem zur Beschwerde, prüft der Ombudsmann, ob die Kürzung dem Grad
der groben Fahrlässigkeit entspricht, der sich aus einer Gesamtschau der
schuldrelevanten Umstände ergibt. Andere Bereiche, wie die Umsetzung der
gesetzlichen Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten, bereiten in
der Praxis weiterhin Schwierigkeiten. Einzelheiten und exemplarische Beschwerdefälle
enthält der schriftliche Bericht des Ombudsmanns.
Erwähnenswert ist schließlich, dass trotz der ausführlichen
Medienberichterstattung über das
sogenannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) kaum Beschwerden gegen
eine Eintragung oder gegen die Verweigerung der Löschung eingingen. Seit 2009 können
die Versicherten beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
abfragen, ob über sie ein Eintrag existiert. Gegebenenfalls kann von dem Versicherer,
der die Meldung veranlasst hat, der Grund hierfür in Erfahrung gebracht und die
Löschung verlangt werden.
Für Fragen:
Prof. Dr. Günter Hirsch / Dr.
Horst Hiort
Tel: 030 / 2060580
Fax: 030 / 20605858
E-Mail: g.hirsch@versicherungsombudsmann.de
/ h.hiort@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de