Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 080632 10006 Berlin
Tel. 0800 3696000
Fax 0800 3699000





Wie endet das Verfahren?

Der Ombudsmann prüft jede Beschwerde unparteiisch auf ihre Berechtigung. Kommt er zu dem Ergebnis, dass Ihr Versicherer falsch gehandelt hat und Sie dadurch einen Nachteil erlitten haben, wird er dem Unternehmen sagen, wie es die Sache für Sie richtig stellen soll. Seine Entscheidung ist für das Unternehmen bis zu einem Beschwerdewert von 5.000 Euro bindend. Darüber hinaus und bis 80.000 Euro spricht er eine unverbindliche Empfehlung aus.

Empfehlungen sind für das Versicherungsunternehmen nicht bindend. Erfahrungemäß folgen die Versicherer aber auch dann fast immer der Auffassung des Ombudsmanns.

Stellt der Ombudsmann fest, dass Ihr Versicherer korrekt gehandelt oder Ihnen bereits eine ausreichende Entschädigung angeboten hat, wird er Ihnen die Gründe verständlich erläutern. Sie können dann trotzdem alle Rechtsmittel unverändert in Anspruch nehmen. Die Verjährung ist während des Verfahrens ausgesetzt. Ihnen entstehen daher durch das Ombudsmannverfahren keine Nachteile.

Manchmal erscheint es sinnvoll, den Streit unabhängig von der Rechtslage durch eine gütliche Einigung zu lösen. In diesen Fällen unterbreitet der Ombudsmann den Parteien entsprechende Vorschläge, die auch häufig angenommen werden.

Im Ombudsmannverfahren gibt es weder Berufung noch Revision. Sie erhalten also schnell ein endgültiges Ergebnis.





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